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Die wichtigsten Rechtsgebiete unserer Kanzlei

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Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt den Bereich der Renten, der Sozialhilfe, ALG II, der Schwerbehinderten, der Krankenversicherung u.a.

Kündigung



Unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit nach Erhalt einer Kündigung

Seit dem 01.07.2003 sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitssuchend zu melden. Der Arbeitgeber soll den Arbeitnehmer auf diese Verpflichtung bei Ausspruch der Kündigung hinweisen. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Ansonsten kann es zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes um bis zu 1.500 € kommen.

Fraglich ist, ob eine Kürzung auch dann durch die Agentur für Arbeit erfolgen darf, wenn der Arbeitnehmer von dieser Verpflichtung keine Kenntnis hatte, da ihn der Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen hatte. Zu dieser Frage liegt nun ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vor. Aus der Entscheidung vom 09.06.2004 (AZ: L 3 AL 1267/04) geht hervor, dass sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen kann, dass der Arbeitgeber ihn nicht informiert hat. Das Landessozialgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen, so dass derzeit noch nicht feststeht, ob das Urteil Bestand haben wird.

Es bleibt jedoch dabei, dass eine Kürzung nur dann sicher zu vermeiden ist, wenn eine unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgt.

Kindergeld



Kindergeldanrechnung bei Unterhalt für volljährige Kinder

Im Urteil vom 26.10.2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass das Kindergeld für volljährige Kinder in vollem Umfang auf den Bedarf des Kindes (bei außerhalb des Haushalts eines Elternteils lebenden Kindern zur Zeit € 640,00) anzurechnen sei. Dies gelte auch dann, wenn noch ein Elternteil Versorgungsleistungen für das Kind erbringe oder das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebe.
Genauso ist unter allen Umständen auch eine Ausbildungsvergütung abzüglich der Kostenpauschale in voller Höhe auf den Bedarf des Kindes anzurechnen.

Hesse - Bagin